- Amtliche Beglaubigungen, bzw. amtliche Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn sie zur Vorlage bei Schulen, Universitäten und einer Behörde benötigt werden.
- Fotokopien von Heirats- Geburts- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Hiervon gibt es Abschriften, die von dem zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Originaldokumente
- bei Unterschriftsbeglaubigungen hat der Unterschriftsleistende mit der Vorlage eines Ausweises selbst vorzusprechen.
Gebühren
- Beglaubigte Unterschrift – 6,00€
- Beglaubigung von Fotokopien, die von der Behörde selbst hergestellt wurden – je Urkunde 3,00€
- Urkunden, die aus 1-10 Seiten bestehen – je Urkunde 6,00€
- Urkunden, die aus mehr als 10 Seiten bestehen – je Seite 0,60€
Ansprechpartner
Abteilung: Bürgerbüro
Straße: Obertorstraße 1
Fax: 05681/994-295
E-Mail: buergerbuero@homberg-efze.de
Debora Tajik
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681/994-151
E-Mail: debora.tajik@homberg-efze.de
Die Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr