Das Standesamt Homberg (Efze) erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, gleichgeschlechtliche Eheschließung, Sterbefall) in Homberg (Efze) beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.
Wichtiges zur Urkundenanforderung:
Bitte klicken Sie hier um Ihre gewünschte Urkunde online bei uns anzufordern:
Versand: nach Zahlungseingang.
Bitte überweisen Sie die Gebühr, die Ihnen am Ende des Bestellvorgangs angezeigt wird, auf folgendes Konto der Stadt Homberg (Efze):
IBAN: DE30 520 626 01 0000 0215 04
BIC: GENODEF1HRV
Bearbeitungsdauer: bis zu 2 Wochen
Ihre direkte Verbindung ins Standesamt: 05681 / 994-150;-151;-152; -155.
Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern oder Familienbüchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Archiv in Knüllwald.
Personenstandsurkunden sind in folgenden Formaten erhältlich:
- Standard (deutschsprachig) DIN A4
- mehrsprachig DIN A4
(deutsch, englisch, französisch, italienisch, niederländisch, polnisch, serbisch/kroatisch, spanisch, portugiesisch, türkisch) - Stammbuchformat DIN A5